Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemein
Die vorliegenden Bedingungen sind integraler Bestandteil des Hotelvertrags.
Ausnahmeregelungen sind nur in schriftlicher Form möglich.
Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller allgemeinen Verkaufsbedingungen, die auf den vom Kunden ausgestellten Dokumenten erwähnt werden, sofern sie mit den vorliegenden Bedingungen in Konflikt stehen.
Die Preisangaben des Hotelbetreibers sind unverbindlich und ohne jegliche Verpflichtung.
Die Vertragsparteien
Eine Person, die in einem Hotel übernachtet, ist nicht notwendigerweise eine Vertragspartei: Ein Hotelvertrag kann in ihrem Namen von einem Dritten abgeschlossen werden.
Unter dem Begriff "Vertragspartner" wird in Anwendung der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen die natürliche oder juristische Person verstanden, die einen Vertrag über eine Hotelbuchung abschließt und/oder verpflichtet ist
eine Zahlung (im Austausch) zu leisten.
Unter dem Begriff "Kunde" ist die natürliche(n) Person(en) zu verstehen, die die Absicht hat/haben
die Nacht im Hotel verbringen.
Die Leistungen werden am Geschäftssitz des Hotelbetreibers erbracht, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Beanstandungen
Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistungen können nicht anerkannt werden, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Beendigung der Leistungen schriftlich beim Hoteleigentümer eingegangen sind.
Der Gast ist verpflichtet, die Reklamation möglichst noch während seines Aufenthaltes (= vor der Abreise) vorzubringen, um dem Hoteleigentümer die Möglichkeit zu geben, die Reklamation unverzüglich zu beheben. Reklamationen über die erbrachten Leistungen können nicht anerkannt werden, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Abreise des Gastes schriftlich beim Hotel eingegangen sind.
Der Hotelvertrag
Nach dem Hotelvertrag ist der Hoteleigentümer verpflichtet, die Unterkunft und
die üblichen Dienstleistungen für den Kunden.
Darunter sind die üblichen Dienstleistungen des Hotels entsprechend seiner Kategorie zu verstehen, einschließlich der Säle und verschiedenen Gemeinschaftseinrichtungen, die den Kunden im Allgemeinen zur Verfügung gestellt werden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.
Form des Vertrags
Für den Vertrag ist keinerlei Form vorgeschrieben.
Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme des Preisangebots durch den Kunden zustande.
Im Falle eines schriftlichen Vertrages muss der Hotelbesitzer das Ankunftsdatum des Kunden angeben und
Abreise, sowie den vereinbarten Preis, eine Beschreibung der gewünschten Leistungen und eine eventuelle Vorauszahlung.
Dauer des reservierten Aufenthalts
Wird vom Kunden eine bestimmte Anzahl von Nächten gebucht, so ist das Anfangs- und Enddatum im Hotelvertrag festzulegen. Der Vertrag endet dann an dem im Hotelvertrag genannten Tag, spätestens jedoch um (11 Uhr). Hat der Kunde am vereinbarten Abreisetag das Zimmer nicht bis spätestens (11 Uhr) verlassen, wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt.
Wird keine bestimmte Anzahl von Nächten gebucht, so gilt der Hotelvertrag als für mehrere aufeinanderfolgende Tage abgeschlossen. In diesem Fall muss der Vertrag von einer der Parteien bis spätestens 11 Uhr des folgenden Tages gekündigt werden. Eine Mitteilung des Hoteleigentümers an den Kunden gilt als an die Vertragspartei gerichtet und erfolgt gemäß den vorgenannten Bestimmungen. Die Kündigung
werden der Vertragspartei schriftlich bestätigt.
Der Vertrag gilt an dem Tag als beendet, an dem der Kunde das Zimmer vor 11 Uhr verlässt.
Ausführung des Vertrags
Der Hoteleigentümer und die Vertragspartei sind verpflichtet, die im Vertrag enthaltenen Bestimmungen einzuhalten.
Nichtausführung des Vertrages für einzelne Buchungen
Die (teilweise) Stornierung einer Buchung ist bis zu 24 Stunden vor dem Anreisedatum möglich, ohne Entschädigung für Aufenthalte von maximal 7 Nächten. In Bezug auf langfristige Buchungen andere
Bedingungen anwendbar sind.
Im Falle einer (teilweisen) Stornierung einer Buchung weniger als 24 Stunden vor dem Anreisedatum, wird der
Die stornierende Partei ist verpflichtet, der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe des Betrags der ersten Nacht zu zahlen.
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Anreisetermin, wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe der ersten Nacht fällig.
Dies gilt nur für Aufenthalte von maximal 7 Nächten. In Bezug auf langfristige Buchungen
Es gelten andere Bedingungen.
Die oben genannten Bedingungen gelten nur für Tarifpläne mit flexiblen Kündigungsbedingungen. Bei Tarifplänen ohne Stornierung wird immer der volle Betrag in Rechnung gestellt.
Ist es dem Hoteleigentümer nicht möglich, den Vertrag zu erfüllen, ist er verpflichtet, dem Gast ein Angebot zu machen.
Kunden eine andere Unterkunft von gleicher oder höherer Qualität oder Kategorie.
Eine sich daraus ergebende Preisdifferenz geht zu Lasten des Hoteleigentümers.
Auflösung des Vertrages
Kein Vertrag kann vor seiner vollständigen Ausführung aufgelöst werden, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Siehe auch Artikel 10 oben. (Nichtausführung des Vertrages bei Einzelbuchungen)
Jeder Hoteleigentümer hat die Möglichkeit, die Kündigungsfristen und Entschädigungen für Vertragsverletzungen zu bestimmen (festzulegen), die zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss festgelegt werden.
Zahlung
Der Hoteleigentümer hat die Möglichkeit, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Siehe Artikel 26. (Vorschüsse)
Erhält der Hoteleigentümer im Voraus einen Geldbetrag von der Vertragspartei, so gilt dies als Vorauszahlung auf den Vertragspreis, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart. Vorauszahlungen sind niemals rückzahlbar.
Die Hotelrechnungen sind bei Vorlage in bar zu bezahlen.
Bei teilweiser Anfechtung der Hotelrechnung ist der unbestrittene Teil ebenfalls in bar zu bezahlen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Hoteleigentümer in keinem Fall verpflichtet, Schecks, Dividenden, Kreditkarten oder andere aufgeschobene Zahlungsmittel zu akzeptieren; die Zahlung muss erfolgen
in der Währung des Landes, in dem das Hotel ansässig ist.
Der Vertragspartner ist für die Bezahlung aller dem Kunden gegenüber erbrachten Leistungen sowie der bei Vertragsabschluss festgelegten Leistungen verantwortlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart, so dass diese zu Lasten des Kunden gehen.
Beendigung des Vertrags
Verstößt eine der Parteien in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen, so ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Verantwortung des Hoteleigentümers und Verwahrung des Eigentums durch das Hotel
Der Hoteleigentümer haftet nicht für Schäden, die auf ein Ereignis zurückzuführen sind, das sich seiner Kontrolle entzieht, obwohl er die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen getroffen hat, und zwar unter Berücksichtigung der Umstände und der
Folgen (höhere Gewalt).
Er haftet auch nicht für Schäden, die auf ein (auch nur teilweises) Verschulden des Kunden zurückzuführen sind.
Das Zivilgesetzbuch (Gesetz vom 4. Juli 1972, Belgisches Staatsblatt vom 19. August 1972) regelt die
die Verwahrung des Eigentums durch das Hotel, deren Artikel im Folgenden vorgestellt werden:
Artikel 1952: In seiner Eigenschaft als Verwahrer haftet der Hoteleigentümer für alle Schäden, die er verursacht,
Zerstörung oder Diebstahl von Gegenständen, die ein Gast, der im Hotel übernachtet, mitgebracht hat.
Die Hinterlegung dieser Gegenstände ist als Notgroschen zu betrachten.
Von den Gästen mitgebrachte Gegenstände werden als Gegenstände definiert:
a) die für die Zeit, in der dem Gast ein Schlafplatz angeboten wurde, im Hotel vorhanden sind
Unterkunft dort.
b) die der Hotelbesitzer oder eine Person, die ihm ihre Dienste außerhalb des Hotels anbietet, für die Zeit, in der dem Gast dort eine Schlafgelegenheit geboten wird, in seine Obhut nimmt.
c) die der Hoteleigentümer oder eine Person, die ihm ihre Dienste innerhalb oder außerhalb des Hotels zur Verfügung stellt, während eines angemessenen Zeitraums vor oder nach dem Zeitpunkt, zu dem dem Gast dort eine Schlafgelegenheit angeboten wurde, in seine Obhut nimmt.
Die Haftung im Sinne dieses Artikels ist pro Fall auf das 100-fache des Tagespreises der Schlafgelegenheit begrenzt.
Der König kann gegebenenfalls die Daten für die Bestimmung dieses Preises festlegen.
Der Königliche Erlass vom 24. Juni 1973 (Belgisches Staatsblatt vom 14. August 1973) legt fest, dass der Tagesmietpreis für ein Zimmer (auf den in Artikel 1952 Absatz 3 Bezug genommen wird) den Betrag des vom Hoteleigentümer veröffentlichten Übernachtungspreises zuzüglich eines (gegebenenfalls festzulegenden) Prozentsatzes für die angebotenen Dienstleistungen umfasst.
Artikel 1953: Die Haftung des Hoteleigentümers ist unbegrenzt:
a) Wenn die Gegenstände in die Hände des Hoteleigentümers oder von Personen, die ihm ihre Dienste zur Verfügung stellen, unter seiner/ihrer Obhut übergeben werden.
b) wenn er sich geweigert hat, Gegenstände in Gewahrsam zu nehmen, zu deren Ingewahrsamnahme er verpflichtet ist.
c) Wenn die Beschädigung, die Zerstörung oder der Diebstahl der in Artikel 1952 genannten Gegenstände auf sein Verschulden oder das Verschulden von Personen, die ihm ihre Dienste anbieten, zurückzuführen ist.
Der Hotelbesitzer ist verpflichtet, Wertpapiere, Geld oder Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen.
Er kann die Verwahrung nur verweigern, wenn sie gefährlich sind oder wenn sie unter Berücksichtigung der Größe des Hotels und der Umstände einen übermäßigen Marktwert haben oder Unannehmlichkeiten verursachen.
Er kann verlangen, dass die ihm anvertrauten Gegenstände in einer geschlossenen oder versiegelten Verpackung aufbewahrt werden.
Artikel 1954: Der Hoteleigentümer ist nicht haftbar, wenn die Beschädigung, die Zerstörung oder der Diebstahl auf ein Verschulden zurückzuführen ist:
a) Der Gast oder eine Person, die ihn begleitet, für ihn arbeitet oder ihn besucht.
b) Höhere Gewalt.
c) Diebstahl, der mit Waffengewalt begangen wird.
d) die Art oder das Fehlen des Gegenstands.
Artikel 1954bis: Die Rechte des Gastes erlöschen, wenn er den Schaden nicht anzeigt
unverzüglich, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, es sei denn, der Schaden ist durch ein Verschulden des Hoteliers oder seiner Erfüllungsgehilfen entstanden.
Artikel 1954ter: Jede Erklärung oder Bestimmung, die die Haftung des Hoteleigentümers für Schäden ausschließt oder einschränkt, ist ungültig.
Artikel 1954quater: Die Artikel 1952, 1953 und 1954bis gelten nicht für Fahrzeuge oder für Gegenstände, die als Teil ihrer Ladung an Ort und Stelle belassen werden, sowie für lebende Tiere.
Haftung des Kunden/Vertragspartners
Der Kunde und der Vertragspartner haften dem Hoteleigentümer als Gesamtschuldner für alle Schäden, die an Personen, am Gebäude, am Mobiliar oder an der Einrichtung des Hotels und an öffentlich zugänglichen Orten entstehen.
Einbehaltung (Zurückbehaltungsrecht) von Gegenständen, die vom Kunden mitgebracht wurden
Der Hoteleigentümer ist berechtigt, die vom Kunden in das Hotel eingebrachten Gegenstände als Sicherheit für die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge einzubehalten und kann diese Gegenstände und alle damit zusammenhängenden Gegenstände, die einen Marktwert haben, auf der Grundlage von Artikel 20, 6° des Hypothekengesetzes verkaufen.
das Verhalten des Kunden
Der Kunde hat sich den Gepflogenheiten und der Hausordnung des Hotels, in dem er sich aufhält, entsprechend zu verhalten; diese Hausordnung liegt dem Kunden zur Einsichtnahme vor.
Jeder schwerwiegende oder wiederholte Verstoß gegen diese Vorschriften berechtigt den Hotelier zur sofortigen
den Vertrag ohne Vorankündigung kündigen.
Haustiere
Wenn ein Kunde ein Haustier mitbringen möchte, muss er sich vergewissern, dass es nach den Bestimmungen des Hotels erlaubt ist, bevor er das Haustier ins Hotel bringt.
Belegung und Räumung von Zimmern: Einchecken/ Auschecken
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, wird ein reservierter Raum zur Verfügung gestellt
Der Kunde ist verpflichtet, das Zimmer am Abreisetag bis 11 Uhr zu räumen.
Screening für Reisende
Bei seiner Ankunft im Hotel muss der Kunde seinen Personalausweis vorlegen, damit er in das polizeiliche Datenblatt eingetragen werden kann, das er unterschreiben muss.
Nachkommen
Eine verspätete Ankunft, d.h. nach der vereinbarten Ankunftszeit, die vom Kunden nicht gemeldet wurde, wird
automatisch zur Beendigung des Hotelvertrags führen, wobei der Hoteleigentümer Anspruch auf
Entschädigung.
Telefonische Reservierung
Telefonische Reservierungen, die vom Hoteleigentümer angenommen werden, sind nur bis 18 Uhr gültig.
Im Falle einer Verspätung ist der Kunde verpflichtet, den Hoteleigentümer darüber zu informieren und seine
genaue Ankunftszeit.
Nichtbezahlung
Die zum Fälligkeitsdatum nicht gezahlten Beträge werden von Rechts wegen und ohne förmliche Mahnung um Verzugszinsen erhöht.
Die Höhe dieser Zinsen entspricht den vom "Belgischen Bankenverband" angewandten Zinsen für Überziehungskredite, erhöht um 10%. Bietet der Hoteleigentümer dagegen nicht die vertraglich vereinbarte Unterkunft an, so schuldet er dem Vertragspartner eine pauschale Entschädigung von 50 EUR pro vereinbarter und nicht bereitgestellter Nacht; diese Entschädigung erhöht sich von Rechts wegen um die im ersten Absatz genannten Zinsen.
Die vorgenannte Bestimmung gilt auch für jeden Hoteleigentümer, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
vertragliche Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden.
Hotelrechnungen, die mit einem Preisnachlass, einer Rückerstattung oder einer vom Hoteleigentümer genehmigten Provision versehen sind, werden bei Nichtbezahlung der Rechnung am Fälligkeitstag annulliert.
Stornierung von Reservierungen während des Aufenthalts
Bei schwerwiegenden und nachgewiesenen Gründen (Krankheit, Unfall, Todesfall) wird nur der angefangene Tag in Rechnung gestellt, wobei der Hotelbesitzer die Leistungen dieses Tages nach eigenem Ermessen in Rechnung stellen kann.
In den Fällen, in denen der Hoteleigentümer weder verantwortlich noch haftbar ist, muss der Kunde die Hälfte der verbleibenden reservierten Zeit zum Preis pro Person für die angeforderten Dienstleistungen bezahlen.
Bei der Verpflegung wird im Falle der Halb- oder Vollpension die Hälfte der nicht in Anspruch genommenen Mahlzeiten für höchstens zwei Tage in Rechnung gestellt.
Vorschüsse
Vorschüsse in Höhe von 30% des Gesamtbetrages der vertraglich vereinbarten Leistungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 1 Monat vor dem Anreisedatum, an den Hoteleigentümer zu zahlen.
Im Falle der Nichtzahlung ist der Hoteleigentümer berechtigt, die Hotelreservierung ohne Vorankündigung zu stornieren.
Gruppen
Bei der Gewährung von Ermäßigungen für Gruppen versteht man unter einer Gruppe mindestens 20 zahlende Personen, die tatsächlich im Hotel anwesend sind.
Die endgültige Anzahl der Gäste muss dem Hoteleigentümer mindestens eine Woche vor der Veranstaltung mitgeteilt werden.
ihre Ankunft.
Die angegebene Nummer ist für die Begleichung der Hotelrechnung verbindlich.
Im Falle einer Stornierung von Gruppenreservierungen werden die folgenden Kosten berechnet:
Wir können eine Flexibilität von 10% bei der Anzahl der gebuchten Zimmer zulassen. Diese Zimmer können bis zu 7 Tage vor der Ankunft kostenlos storniert und geändert werden. Wenn die Differenz höher ist als 10% auf die Anzahl der gebuchten Zimmer, dann gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
- Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 3 Monate vor Anreise möglich;
- Zwischen 3 Monaten und 2 Monaten vor der Ankunft: 30% des stornierten Gesamtbetrags
- Zwischen 2 Monaten und 1 Monat vor der Ankunft: 50% des Gesamtbetrags storniert;
- Weniger als 1 Monat vor der Ankunft: 100% des Gesamtbetrags storniert.
Gesetze
Der Hotelreservierungsvertrag unterliegt dem belgischen Recht.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist das für das Hotel zuständige Gericht zuständig.
den Sitz des Eigentümers.